Juwelier Range

Diebstahlprävention: Wir bewerten Ihren Schmuck

Sommerzeit ist Reisezeit ist Einbruchszeit. Niemand wünscht es sich und doch kommt es leider immer wieder vor: Einbrecher verschaffen sich Zugang in Ihr Haus oder Ihre Wohnung.

Zu Einbrüchen kommt es das ganze Jahr über, vorwiegend natürlich auch in der dunklen Jahreszeit, aber auch im Sommer – eine der Hauptreisezeiten schlechthin – ist wieder eine steigende Anzahl von Wohnungseinbrüchen zu befürchten. Während Haus- und Wohnungsbesitzer sich in der Sonne erholen, haben Einbrecher und Diebe ebenfalls Hochsaison und nutzen die Gelegenheit, in verlassene Häuser einzudringen. Bei der Heimkehr erleben die Eigentümer dann die böse Überraschung. Und das häufig leider in einem doppelten Ausmaß. Der erste Schock ist natürlich der Einbruch und der Diebstahl an sich. All die Erinnerungsstücke – einfach alles weg! Aber Gott sei Dank ist der finanzielle Verlust wenigstens nicht so groß, denn schließlich ist man ja für solche Fälle gut versichert …

©Klanneke, depositphotos.com

Versicherung fordert aussagekräftige Belege

Aber dann folgt sehr häufig eine zweite nicht minder unerfreuliche Überraschung. Und zwar in dem Moment, wenn die Versicherung eine ordnungsgemäß verwertbare Aufstellung der Schmuckstücke fordert. Eine Aufstellung all ihrer Schmuckstücke haben die wenigsten im Vorfeld bereits erstellt. Und wer hat schon Fotos von all seinen Schmuckstücken gemacht? Aber von der Versicherung wird meist dies gefordert: eine Bestandsaufnahme in Wort und Bild.

Jetzt geht die Sucherei los. Wo sind denn die Kaufbelege? Hatten wir nicht von dem Collier ein Foto gemacht?  Achtung! Es gibt einen großen Unterschied zwischen Bild und Bild. Ein Foto, auf dem man ein Collier trägt, ist nur selten geeignet, um wirklichen Aufschluss über Qualität und Wert des Schmucks zu geben.  Immer schon wollte man den Schmuck fotografieren, aber immer wieder kam etwas dazwischen oder man hat es dann  doch wieder vergessen. In so vielen Fällen können die von der Versicherung geforderten Angaben nur lückenhaft  oder sogar überhaupt nicht erbracht werden.

Selbst wenn es Fotos gäbe – reichen die der Versicherung? Stimmen die Angaben, die auf den Kaufbelegen meist lückenhaft notiert wurden? Sind die Angaben auf den oftmals ausländischen Quittungen auch für deutsche Versicherungen verständlich? War das Collier der Mutter oder die Kette zum Hochzeitstag aus 585/ oder doch 750/ er Gold? Beim gestohlenen Schmuck handelt es sich um Erbstücke, für die längst keine Kaufbelege mehr existieren? Dann sollte man bestimmte Fragen beantworten können: War es hohl oder massiv? Waren die Diamanten im Altschliff oder doch Vollschliff?

Kurz – enthalten Ihre Auflistungen und Belege alle Angaben, die für den Versicherungsfall zur Ermittlung der Wiederbeschaffungssumme wichtig sind? Fragen über Fragen, auf die Ihnen einer die  Antwort geben kann: Ihr Juwelier und Goldschmiedemeister.

Ihr Goldschmiedemeister als Zeuge.

Mit einer Bestandsaufnahme für den Schadensfall gerüstet

Wir erstellen gerne die von Ihrer Versicherung im Schadensfall geforderte verwertbare Aufstellung Ihres Schmucks.

D.h. wir halten die Anzahl der Stücke fest, ermitteln ihre exakte Qualität und machen als Fachmann alle relevanten Angaben. Wir fotografieren Ihren Schmuck oder fügen Ihre Bilder in die Liste mit ein. Wir wiegen jedes Schmuckstück auf einer geeichten Waage, ermitteln den Feingehalt, erstellen eine exakte Beschreibung über Art und Güte, ermitteln die eingefassten Steine in Größe und Anzahl – kurz wir protokollieren alles und erstellen eine aussagekräftige Bestandsaufnahme Ihres gesamten Schmucks.

Sie erhalten somit nicht nur eine vollständige Dokumentation, sondern haben nun auch einen Fachmann an Ihrer Seite, der im Schadensfall bezeugen kann, dass sich auch der aufgelistete Schmuck, für den keine Kaufbelege mehr existieren, zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme in Ihrem Besitz befand.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie niemals bestohlen werden – denn Schmuck ist schließlich für die meisten Menschen mit Emotionen behaftet und weit mehr als nur ein geldwerter Gegenstand. Aber falls es Ihnen doch passiert, dann haben Sie mit einer rechtzeitigen Bestandsaufnahme durch einen Juwelier und Goldschmiedemeister wenigstens alles dafür getan, damit Sie gegenüber Ihrer Versicherung bezüglich des erforderlichen Wiederbeschaffungswertes für Ihren gestohlenen Schmuck bestmöglich argumentieren können.